Kurz gesagt
- Nach Art. 3 Nr. 60 der KI-Verordnung ist ein Deepfake ein mit KI erzeugter oder manipulierter Inhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.
- Seit dem 2. August 2026 muss offenlegen, wer beruflich mit KI einen Deepfake erstellt oder verändert (Art. 50 Abs. 4). Rein persönliche Nutzung ist ausgenommen.
- Drachen, Cartoons und kleine Bearbeitungen wie eine Farbkorrektur sind in der Regel keine Deepfakes.
- Die Kennzeichnung muss klar und eindeutig sein, beim ersten Kontakt zu sehen und ohne Hilfsmittel wahrnehmbar: Die Metadaten des KI-Tools allein reichen nicht.
- Offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke brauchen trotzdem einen Hinweis, aber einen, der das Werk nicht beeinträchtigt. Keine Kennzeichnung macht einen Deepfake rechtmäßig: Einwilligung und andere Gesetze gelten weiter.
Was ist ein Deepfake nach der KI-Verordnung?
Die deutsche Fassung der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) schreibt „Deepfake“ in einem Wort, die englische deep fake in zwei. Art. 3 Nr. 60 definiert einen Deepfake als „einen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“. Einfach gesagt: ein Bild, das mit KI erstellt oder verändert wurde, echt aussieht und das jemand für echt halten könnte.
Die Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 (auf Englisch, Rn. 113) zerlegen das in vier Kriterien. Alle vier müssen erfüllt sein:
- Ähnlichkeit: ein hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Vorbild, beurteilt nach seinen charakteristischen Merkmalen. Identisch muss es nicht sein.
- Existenz: Das Vorbild existiert oder könnte plausibel existieren oder existiert haben. Ein fotorealistischer Mensch, der nie gelebt hat, kann darunter fallen; ein Drache oder ein Elefant am Steuer eines Autos nicht.
- Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse: einschließlich realistischer KI-Avatare, Gebäude, Kunstwerke, Produkte, Tiere und realistischer Szenen.
- Falscher Anschein: Der Inhalt würde jemandem fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen.
Ist mein KI-Bild ein Deepfake? Die Beispiele der Kommission
Die Leitlinien geben Beispiele auf beiden Seiten der Grenze. Manche sind Videos, doch für ein Bild gilt dieselbe Überlegung.
Deepfakes
- Zwei echte Fußballer, von KI vor ein stadionähnliches Gebäude gesetzt.
- Jemand, der einem Politiker ähnelt, hält eine Rede.
- Ein KI-generierter Promi-Influencer in einer Werbung.
- Ein realistischer Avatar des CEO eines Unternehmens, der der Belegschaft gratuliert.
- Ein KI-Produktbild, das darüber täuscht, wie das echte Produkt aussieht oder funktioniert.
Keine Deepfakes
- Eine Sphinx, die über den Eiffelturm fliegt.
- Mäuse, die sich in der Werbung eines Käseherstellers um Käse streiten.
- Ein KI-Cartoon nach einem vorhandenen Bild eines historischen Ereignisses.
- Fiktive Wälder und Burgen in einem Videospiel.
- Ein echtes Auto vor einem KI-Hintergrund, wenn die Werbung nicht über das Auto täuscht.
- Keine Absicht nötig: Der Maßstab ist objektiv (Rn. 114). Ein Bild kann ein Deepfake sein, auch wenn Sie nie jemanden täuschen wollten.
- Kontext und Publikum zählen: wo das Bild gezeigt wird und was die Menschen erwarten, die es wahrscheinlich sehen, darunter Kinder oder Menschen, die mit KI weniger vertraut sind (Rn. 115). Könnte ein Teil dieses Publikums getäuscht werden, kann das genügen.
- Fotorealismus macht einen Deepfake wahrscheinlicher, entscheidet aber nicht allein.
- Kleine Bearbeitungen zählen meist nicht (Rn. 116): Passanten entfernen, Licht- und Farbkorrektur, Rauschunterdrückung, kosmetische Anpassungen oder ein ästhetischer Hintergrundwechsel in einer Produktwerbung. Eine wesentliche KI-Bearbeitung des Hintergrunds eines Nachrichtenfotos kann dagegen zählen.
Wer muss einen Deepfake kennzeichnen?
Art. 50 Abs. 4 legt die Pflicht den Betreibern auf: Personen und Organisationen, die KI beruflich nutzen. Geschäftliche, gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten zählen dazu, ebenso, wer regelmäßig einen wirtschaftlichen Nutzen erzielt (Leitlinien, Rn. 19). Beschäftigte handeln für ihren Arbeitgeber: Betreiber ist das Unternehmen (Rn. 14).
Rein persönliche Nutzung ist ausgenommen (Art. 2 Abs. 10), etwa Deepfakes von Mitgliedern Ihres Haushalts oder solche, die Sie als Privatperson in sozialen Netzwerken posten. Plattformen können trotzdem eine Kennzeichnung verlangen: siehe KI-Kennzeichnung Social Media.
- Seit dem 2. August 2026, ohne Übergangsfrist für Betreiber. Der Digital-Omnibus hat nur die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter auf den 2. Dezember 2026 verschoben, und zwar für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.
- Keine rückwirkende Pflicht für Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, auch wenn ihre Kennzeichnung empfohlen wird (Rn. 154).
Bußgelder und Durchsetzung erklärt unser Ratgeber zur KI-Kennzeichnungspflicht.
Was eine Deepfake-Kennzeichnung leisten muss
Art. 50 Abs. 4 verlangt von Betreibern offenzulegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Art. 50 Abs. 5 ergänzt: „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise“, und barrierefrei. Für ein Bild heißt das:
- Klar und eindeutig: auffällig und leicht von der Umgebung zu unterscheiden, nicht in einem Menü oder in den Nutzungsbedingungen vergraben (Leitlinien, Rn. 142).
- Beim ersten Kontakt: für jede Person, die den Inhalt sieht, zum Beispiel beim Scrollen durch einen Feed (Rn. 143).
- Für Menschen sichtbar: Das versteckte Wasserzeichen oder die Metadaten des KI-Anbieters erfüllen die Pflicht des Betreibers nicht (Rn. 117). Unser Ratgeber KI-Bilder erkennen erklärt, was diese Markierungen leisten.
- Ins Bild eingebettet, vor jedem Hintergrund sichtbar, dort, wo kein anderes Overlay stört, „z. B. in der oberen rechten Ecke“ (Verhaltenskodex, auf Englisch, Maßnahme 1.2).
- Barrierefrei: hoher Kontrast und ein Alt-Text für Screenreader.
Der Kodex akzeptiert das EU-Icon oder eine gleichwertige Kennzeichnung. Das Icon ist freiwillig, und seine Verwendung stellt für sich genommen keine Rechtskonformität her.
Welches EU-Icon für einen Deepfake?
Wählen Sie das Icon der Europäischen Kommission, das sagt, was mit dem Bild passiert ist:
AI GENERATEDVollständig KI-generiert
Für ein Bild, das vollständig von KI erstellt wurde, ohne menschlichen Anteil außer dem Prompt.
Beispiel: ein fotorealistisches Bild eines Politikers bei einer Veranstaltung, die nie stattgefunden hat.
AI MODIFIEDTeilweise KI-modifiziert
Für ein echtes, von Menschen gemachtes Bild, das teilweise mit KI verändert wurde.
Beispiel: das Foto einer leeren Wohnung, mit KI möbliert.
AIGrundlegendes Symbol
Wenn KI beteiligt war, zusammen mit eigenen Worten („Gesicht generiert mit“) oder einer zusätzlichen Ebene mit weiteren Informationen.
Beispiel: der Hinweis „Hintergrund generiert mit“, gefolgt vom Icon.
Für einen Face Swap in einem echten Foto nehmen Sie AI MODIFIED: Ein Gesicht in einem authentischen Foto, gegen das eines Politikers getauscht, ist das eigene Beispiel der Kommission. Der Kodex empfiehlt außerdem, anzugeben, was sich geändert hat, etwa „ein Gesicht wurde verändert“. Farben, Größen und Downloads finden Sie im Ratgeber KI-Kennzeichnung EU-Icons.
Deepfakes in Kunst, Satire und Fiktion
Für einen Deepfake in einem offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werk verlangt Art. 50 Abs. 4 weiterhin einen Hinweis, aber einen, der die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Die Leitlinien legen „offensichtlich“ eng aus (Rn. 122): Die Art des Werks muss sich aus seinem Stil, seinem Kontext oder den Erwartungen des Publikums ergeben. Mehrdeutige Inhalte bekommen die normale Kennzeichnung, ebenso rein informative oder kommerzielle Inhalte wie Nachrichten. Wo sich informative und kreative Seiten mischen, überwiegt die informative.
Abgeschwächter Hinweis
- Verjüngte Schauspieler oder die digitale Nachbildung eines verstorbenen Schauspielers in einem Film.
- Ein KI-Bild eines echten Politikers, das erkennbar seine Politik verspottet.
- Spielgrafik, die echte Menschen simuliert.
Normale Kennzeichnung
- Ein Video im Teleshopping-Stil mit simulierten Kunden.
- Prominente bei Ereignissen, die nie stattgefunden haben, ohne satirischen oder fiktionalen Zweck.
- Ein synthetischer Influencer, der ein gesponsertes Produkt testet.
Der Kodex (Verpflichtung 3) schlägt vor, den Hinweis in den Anmerkungen, der Beschreibung oder dem Abspann zu geben, oder auf einer Website neben dem Bildrahmen, solange man ihn ohne Klick bemerkt. Auf dem Bild selbst passt vielleicht eine kleinere Kennzeichnung oder eine ruhigere Ecke zum Werk, wenn sie gut sichtbar bleibt.
Eine Kennzeichnung macht einen Deepfake nicht rechtmäßig
Eine Kennzeichnung erfüllt eine Pflicht der KI-Verordnung und nicht mehr: Wer Transparenzpflichten einhält, macht damit eine KI-Nutzung oder ihr Ergebnis nicht rechtmäßig (Erwägungsgrund 137). Sie brauchen weiterhin die Einwilligung der gezeigten Personen oder der Rechteinhaber, wo das Gesetz sie verlangt (Kodex, Verpflichtung 1). Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild und an der eigenen Stimme, das Verbot irreführender Werbung und das Strafrecht gelten weiterhin (Leitlinien, Rn. 127 bis 129).
So fügen Sie Ihrem Bild eine Deepfake-Kennzeichnung hinzu
- Bilder hinzufügen
Ziehen Sie bis zu 100 Bilder in das Tool oben auf dieser Seite oder auf der Seite KI-Kennzeichnung für Bilder, oder fügen Sie sie dort ein. Sie bleiben in Ihrem Browser: Nichts wird hochgeladen.
- Das Icon wählen
AI GENERATED für ein vollständig generiertes Bild, AI MODIFIED für ein echtes Foto, das mit KI verändert wurde, etwa durch einen Face Swap.
- Platzieren
Standardmäßig oben rechts, wie im Beispiel des Kodex, oder in einer beliebigen Ecke. Sie können es auch in der großen Vorschau dorthin ziehen, wo Sie es haben wollen.
- Sichtbar machen
Die automatische Farbwahl (voreingestellt) wählt für jedes Bild Schwarz oder Weiß. Die Größe beträgt standardmäßig 5 % der kürzeren Seite, nie unter 24 Pixeln.
- Herunterladen und beschreiben
Laden Sie jedes Bild einzeln oder eine ZIP-Datei herunter, und beginnen Sie den Alt-Text mit „KI-generiertes Bild:“.
Das Tool fügt das Icon ein; ob und wie Sie kennzeichnen, bleibt Ihre Entscheidung und Ihre Verantwortung.
Offizielle Texte zu Deepfakes
KI-Verordnung, Artikel 3: BegriffsbestimmungenNummer 60 definiert „Deepfake“. AI Act Service Desk.
KI-Verordnung, Artikel 50: TransparenzpflichtenAbsätze 4 und 5: Deepfakes offenlegen. AI Act Service Desk.
Leitlinien der Kommission zu Artikel 50 (PDF)Auf Englisch. Gebilligt am 20. Juli 2026. Deepfakes: Rn. 112 bis 129.
Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten (PDF)Auf Englisch. Endgültige Fassung, 10. Juni 2026. Abschnitt 2: Kennzeichnung durch Betreiber.
EU-Icons für die Kennzeichnung von KI-generierten InhaltenDie drei Icons und ihre Downloads als SVG und PNG.
Fragen und Antworten zu Artikel 50Europäische Kommission, aktualisiert am 24. Juli 2026.
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)Der verbindliche Text, auf EUR-Lex.
Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI)In Kraft seit 27. Juli 2026, auf EUR-Lex.
