Kurz gesagt

  • Drei Icons: AI GENERATED („Vollständig KI-generiert“: ganz mit KI erstellt), AI MODIFIED („Teilweise KI-modifiziert“: ein echtes Bild, teilweise mit KI verändert) und das Basis-Icon AI („Grundlegendes Symbol“), zusammen mit Ihren eigenen Worten.
  • Jeweils vier Farben: Schwarz, Weiß und beide mit 50 % Transparenz. Keine EU-Regel schreibt eine vor: Nehmen Sie die, die sich abhebt.
  • Auf dem Icon steht „AI“, auf Englisch, in jedem EU-Land, sofern kein nationales Sprachgesetz etwas anderes verlangt. Skalieren ja, verzerren nie. Der endgültige Kodex legt keine Mindestgröße fest.
  • Das Beispiel des Kodex ist die obere rechte Ecke: fest im Bild, frei von Overlays, auf den ersten Blick sichtbar.
  • Kostenlos für alle, ohne Quellenangabe. Die Verwendung der Icons allein macht Sie nicht rechtskonform.
  • Die offiziellen SVG- und PNG-Dateien finden Sie unten, oder Sie nutzen das Tool KI-Kennzeichnung für Bilder.

Die drei EU-Icons zur KI-Kennzeichnung und wann Sie welches verwenden

Die Icons stammen aus Anhang 1 des Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten (auf Englisch), endgültig seit dem 10. Juni 2026.

  • Das EU-Icon AI GENERATED

    AI GENERATEDVollständig KI-generiert

    Für ein Bild, das vollständig von KI erstellt wurde, ohne menschlichen Anteil außer dem Prompt.

    • Schwarz
    • Weiß
    • Schwarz, 50 %
    • Weiß, 50 %

    Beispiel: ein fotorealistisches Bild eines Politikers bei einer Veranstaltung, die nie stattgefunden hat.

  • Das EU-Icon AI MODIFIED

    AI MODIFIEDTeilweise KI-modifiziert

    Für ein echtes, von Menschen gemachtes Bild, das teilweise mit KI verändert wurde.

    • Schwarz
    • Weiß
    • Schwarz, 50 %
    • Weiß, 50 %

    Beispiel: das Foto einer leeren Wohnung, mit KI möbliert.

  • Das EU-Icon AI

    AIGrundlegendes Symbol

    Wenn KI beteiligt war, zusammen mit eigenen Worten („Gesicht generiert mit“) oder einer zusätzlichen Ebene mit weiteren Informationen.

    • Schwarz
    • Weiß
    • Schwarz, 50 %
    • Weiß, 50 %

    Beispiel: der Hinweis „Hintergrund generiert mit“, gefolgt vom Icon.

Die weiteren Beispiele der Kommission: ein Deepfake-Video eines Politikers oder eines Ereignisses, das nie stattgefunden hat, für AI GENERATED; ein Gesicht in einem echten Foto, gegen das eines Politikers getauscht, für AI MODIFIED; ein Video mit dem Hinweis „voices generated with“ (Stimmen generiert mit), gefolgt vom Basis-Icon AI.

Welches Icon für welches Bild
Ihr BildIcon
Aus einem Prompt generiertAI GENERATED
Ein echtes Foto, in dem KI ein Gesicht, eine Person oder einen Gegenstand verändert hatAI MODIFIED
Ein echtes Produkt vor einem KI-generierten HintergrundAI MODIFIED, wenn Sie kennzeichnen: oft kein Deepfake, solange es nicht täuscht
Leichte KI-Retusche: Farbe, ein entfernter PassantMeist keine Kennzeichnung nötig (Leitlinien, Rn. 116); AI MODIFIED, wenn Sie kennzeichnen
Sie wollen genau sagen, was die KI getan hatAI mit eigenen Worten, etwa „Gesicht generiert mit“
Nicht jedes KI-Bild braucht eine Kennzeichnung
Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung erfasst Deepfakes, die beruflich mit KI erstellt oder verändert werden: Inhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise echt erscheinen würden. Ein Drache ist keiner, und rein persönliche Nutzung ist ausgenommen. Wer was kennzeichnen muss, erklären die Ratgeber Deepfake-Kennzeichnungspflicht und KI-Kennzeichnungspflicht.

Schwarz, Weiß oder 50 %: welche Farbe?

Jedes Icon gibt es in Schwarz (weiße Buchstaben auf schwarzer Form), Weiß (dunkle Buchstaben auf weißer Form) sowie beide Varianten mit 50 % Transparenz, bei denen nur die Form hinter den Buchstaben durchscheinend ist.

Keine EU-Regel schreibt eine Farbe vor. Der Kodex verlangt nur, dass das Icon „vor jedem Hintergrund sichtbar bleibt“ (Untermaßnahme 1.2.1(d)), mit hohem Kontrast. Schauen Sie also, was darunter liegt: Schwarz auf hellen Flächen wie Himmel oder weißem Hintergrund, Weiß auf dunklen wie Nachtszenen oder Schatten. Die 50-%-Varianten sind dezenter: Auf unruhigem oder mittelhellem Hintergrund können ihre Buchstaben untergehen, setzen Sie sie also mit Bedacht ein.

Die Einstellung Automatisch des Tools misst, wie hell das Bild dort ist, wo das Label landet, und wählt Schwarz oder Weiß, Bild für Bild. Das Tool warnt auch, wenn ein Label schwer zu erkennen sein könnte.

Warum dort „AI“ steht und wie Sie eigene Worte ergänzen

Die Gestaltungsregel des Kodex (Maßnahme 1.1(a)) macht das großgeschriebene englische Kürzel „AI“ zum Hauptelement des Icons. Ein nationales Kürzel wie KI oder IA ist nur erlaubt, wo Englisch mit einem nationalen Gesetz über den Sprachgebrauch im Geschäfts- oder Verwaltungsverkehr kollidieren würde. Die Kommission veröffentlicht die Grafiken nur auf Englisch.

Die Worte daneben können in jeder Sprache sein, also auch auf Deutsch. Der Kodex empfiehlt, kenntlich zu machen, ob Inhalte generiert oder verändert wurden, und sogar, was sich geändert hat (Maßnahme 1.1(b)). Nutzertests in mehreren Mitgliedstaaten, über die Anhang 1 des Kodex berichtet, ergaben, dass Varianten mit klarem Textlabel bei Auffälligkeit und Verständlichkeit „deutlich besser“ abschnitten. Wenn Sie genauer werden möchten, setzen Sie eine kurze, verständliche Zeile neben das Basis-Icon AI, nicht hinein: „Hintergrund generiert mit“, dann das Icon.

Wie groß sollte das Icon sein?

Der endgültige Kodex legt keine Mindestgröße fest. Er verlangt ein Icon, das in seinem Kontext klar und eindeutig ist (Maßnahme 1.1(c)), und die Seite der Kommission spricht von einer „deutlich sichtbaren Größe“. Die feste Regel betrifft die Form: „Bei einer Größenänderung müssen die Proportionen der Buchstaben erhalten bleiben“ (Maßnahme 1.1(a)). Skalieren Sie das Icon als Ganzes; strecken, stauchen oder beschneiden Sie es nie.

Das Tool startet mit einem Label, das 5 % der kürzeren Bildseite hoch ist (einstellbar von 3 bis 25 %), nie unter 24 Pixeln, mit 3 % Abstand zum Rand: etwa 86 Pixel hoch bei einem Instagram-Hochformat mit 1080 × 1350 Pixeln. Prüfen Sie das Ergebnis danach auf dem Smartphone.

Wohin das Icon im Bild gehört

Der Kodex nennt ein einziges Beispiel: „in der oberen rechten Ecke eines Bild- oder Video-Deepfakes“, wo „keine dazwischenliegenden Overlay-Elemente vorhanden sind“ (Untermaßnahme 1.2.2(a)). Eine andere Ecke geht auch, solange das Icon gut sichtbar bleibt. Die übrigen Regeln (Untermaßnahme 1.2.1):

  • Eingebettet in den Inhalt oder durch ein gleichwertiges Overlay dargestellt. Die Kommission ergänzt, dass es sichtbar bleiben muss, wenn das Bild weitergeteilt oder heruntergeladen wird: Ein fest in die Pixel eingefügtes Label tut das.
  • Sofort zu sehen, ohne Klicken oder Darüberfahren, spätestens wenn jemand das Bild zum ersten Mal sieht.
  • Abstand ringsum: Abstand zu anderen Overlays und Bildunterschriften, und vor jedem Hintergrund sichtbar.

Apps legen Schaltflächen über Bilder; oben rechts entgeht man den meisten davon, und bei 9:16-Hochformaten hält das Tool Labels in den Ecken von den App-Leisten fern. Der Ratgeber KI-Kennzeichnung Social Media geht jede Plattform durch. Offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke dürfen den Hinweis knapp außerhalb des Bildrahmens oder im Abspann tragen (Verpflichtung 3).

Was Sie mit den Icons tun dürfen und was nicht

Die Kommission macht die Icons öffentlich zugänglich, „damit jeder sie frei verwenden kann“, ohne Nennung der Kommission oder des KI-Büros. Zwei Grenzen: Ihre Verwendung „stellt für sich genommen keine rechtliche Konformität dar“, und wer sie nutzt, ohne den Kodex unterzeichnet zu haben, signalisiert damit nicht, dass er ihn befolgt.

Erlaubt

  • Kostenlos verwenden, ohne Quellenangabe
  • Skalieren, mit erhaltenen Proportionen
  • Eine der vier veröffentlichten Farben wählen
  • Eigene Worte daneben setzen

Besser nicht

  • Ein Icon verzerren, umfärben oder seine Buchstaben neu zeichnen
  • Ein Icon als eigenes Logo oder als Marke verwenden
  • Es als Siegel oder als Genehmigung darstellen
  • Behaupten, es mache ein Bild „AI-Act-konform“

Die Icons können sich weiterentwickeln: Die Unterzeichner des Kodex haben am 30. September 2026 Taskforces eingerichtet; Arbeitsgruppen zu einer interaktiven zweiten Ebene und zu einem Audio-Icon sollen im Januar 2027 starten. Schauen Sie ab und zu auf die Seite der Kommission.

Machen Sie die Kennzeichnung auch für Screenreader lesbar

Ein ins Bild eingefügtes Label besteht aus Pixeln: Screenreader erkennen es nicht. Der Kodex verlangt einen Hinweis, den assistive Technologien erfassen können (Abschnitt 2, Maßnahme 1.1), und die Seite der Kommission empfiehlt Alt-Texte oder ARIA-Labels. Deshalb:

  • beginnen Sie den Alt-Text des Bildes mit „KI-generiertes Bild:“ oder „KI-bearbeitetes Bild:“ und beschreiben Sie dann das Bild;
  • sagen Sie es in sozialen Netzwerken auch in der Bildunterschrift;
  • zeigt eine Website das Icon als eigenes Element, geben Sie ihm einen Alt-Text oder ein ARIA-Label wie „KI-generiert“.

SVG- und PNG-Dateien herunterladen oder das Icon im Browser einfügen

Die Kommission bietet zwei ZIP-Dateien mit je 12 Dateien an: die drei Icons in den vier Farben. In den SVGs sind die Buchstaben als Vektorformen angelegt, daher bleiben sie in jeder Größe scharf; die PNGs sind etwa 2.363 Pixel hoch.

Die offiziellen Dateien und Texte

Oder nutzen Sie das Tool KI-Kennzeichnung für Bilder oben auf dieser Seite: Es fügt die SVG-Dateien der Kommission unverändert, nur skaliert, in Ihrem Browser ein. Sein optionales IPTC-KI-Tag ersetzt die sichtbare Kennzeichnung nicht (Leitlinien der Kommission, Rn. 117); der Ratgeber KI-Bilder erkennen erklärt solche Tags.

  1. Bilder hinzufügen

    Bis zu 100 auf einmal, als JPEG, PNG, WebP, AVIF oder GIF.

  2. Auswählen

    Das Icon, dann eine Farbe oder Automatisch.

  3. Platzieren

    Oben rechts, in einer beliebigen Ecke oder frei per Ziehen, Bild für Bild.

  4. Herunterladen

    Ein einzelnes Bild oder alle als ZIP.